Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Wissenschaftskommunikation vorwiegend im Rahmen der Wissenschaftsjahre. Diese widmen sich immer einem Schwerpunktthema – im Jahr 2019 der Künstlichen Intelligenz.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kurzbeschreibung der Förderrichtlinie
Die zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich der Wissenschaftskommunikation sind die Wissenschaftsjahre. Diese richtet das Ministerium seit dem Jahr 2000 gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog aus. Im jährlichen Wechsel widmen sich die Wissenschaftsjahre relevanten Zukunftsthemen aus Wissenschaft und Forschung. In den Wissenschaftsjahren engagieren sich viele Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien. Die verschiedenen Aktivitäten der Akteure in den Wissenschaftsjahren werden begleitet und innerhalb von übergreifenden Mobilisierungskampagnen einheitlich nach Außen kommuniziert.
Gefördert werden insbesondere partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate, die sich inhaltlich am Thema des Wissenschaftsjahres ausrichten. Eine mediale Wirkung ist gewünscht. Es werden vor allem solche Formate und Vermittlungsvorhaben adressiert, die aus methodischer Sicht innovative Wege in der Wissenschaftskommunikation gehen.
Neben den Wissenschaftsjahren unterstützt das BMBF die Wissenschaftskommunikation durch themenübergreifende Projekte mit Pilotcharakter.
Schwerpunkte der Projekte
- dialog- und beteiligungsfördernde Formate (z. B. Dialogveranstaltungen, Workshops, Citizen-Science-Projekte, Labs, Reallabore etc.)
- Vermittlungsformate (z. B. Wettbewerbe, Festivals, popularisierende Formate etc.)
- edukative Wissensvermittlungsformate (z. B. Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, Serious Games etc.)
- Wissenschaftsjournalismus
- Weiterbildungen im Bereich Wissenschaftskommunikation
Förderungsthemen
- MINT
- Geistes- und Sozialwissenschaften
- Kunst und Gestaltung
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
- Medizin und Gesundheitswesen
- nicht themengebunden
Förderungsberechtigte
- Hochschulen und Universitäten
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen
- nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen)
- Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden)
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Verwendung der Fördermittel für
- Personalkosten
- laufende Sachmittel (z. B. Reisekosten, Veranstaltungen, Verbrauchsmaterial, Druckkosten etc.)
- Aufträge (z. B. Webseitenentwicklung, Dienstleister, etc.)
Finanzieller Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 10.000 und 150.000 Euro je Projekt.
Fristen
Die nächste Förderbekanntmachung zum Wissenschaftsjahr 2020 wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 veröffentlicht. Die Einreichfristen werden darin bekannt gegeben.
Weitere Informationen
- zur Förderung des BMBF im Wissenschaftsjahr 2019
- die Förderrichtlinie des Wissenschaftsjahres 2019 (PDF)
- Zentrale Ergebnisse (PDF) und Abschlussbericht der Begleitforschung (PDF) zum Wissenschaftsjahres 2015