Die Kernaufgabe der Deutsche Forschungsgemeinschaft besteht in der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten und in deren Finanzierung. In dessen Zuge kann ein zusätzliche Budget für Kommunikation beantragt werden.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kurzbeschreibung der Förderrichtlinie
Gefördert werden können Anträge von Wissenschaftler, die in Verbindung mit laufenden bzw. neu beantragten DFG-geförderten Forschungsprojekten stehen.
Schwerpunkte der Projekte
- dialog- und beteiligungsfördernde Formate (z. B. Dialogveranstaltungen, Workshops, Citizen-Science-Projekte, Labs, Reallabore etc.)
- Vermittlungsformate (z. B. Wettbewerbe, Festivals, popularisierende Formate etc.)
- edukative Wissensvermittlungsformate (z. B. Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, Serious Games etc.)
- Die DFG macht keine Vorgaben zu Inhalt und Format der Vorhaben. Sie müssen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Forschungsprojekt stehen
Förderung-Themen
- alle von der DFG geförderten Forschungsgebiete
Förderungsberechtigte
- Wissenschaftlerinnen
Verwendung der Fördermittel für
- Personalkosten
- Weiterbildungen
- Aufträge (z. B. Webseitenentwicklung, Dienstleister, etc.)
- laufende Sachmittel (z. B. Reisekosten, Veranstaltungen, Verbrauchsmaterial, Druckkosten etc.)
- einmalige Sachkosten (z. B. Anschaffung von Geräten, Literatur etc. )
Finanzieller Umfang der Förderung
Es gibt keine Höchstfördersumme, allerdings müssen die beantragten Mittel in einem sinnvollen Verhältnis zur Fördersumme für das Forschungsprojekt stehen
Fristen
Es kann jederzeit Förderung beantragt werden
Weitere Informationen
- Um der Nicht-Fachöffentlichkeit DFG-geförderte wissenschaftliche Arbeiten vorzustellen, können Mittel für Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.