Mit rund 445 Millionen Euro fördert die EU Forschungsprojekte im Schwerpunkt „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft“. Welche Projekte in den Themenbereichen Wissenschaftskommunikation und Citizen Science Chancen haben, erklärt Randi Wallmichrath vom DLR Projektträger und gibt erste Tipps zur Antragstellung.
Forschungsförderung – Wissenschaftskommunikation und Citizen Science in Horizont 2020
Frau Wallmichrath, im Dezember startet die neue Antragsphase für Projektförderung“ im Rahmen von Horizont 2020. Welche Projekte kann man hier im Bereich „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft einreichen?
Im EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020, gibt es verschiedene Förderbereiche, von denen einer „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft“ ist. In dem Bereich gibt es wiederum acht verschiedene Themen und relevant davon sind hier sicherlich Wissenschaftskommunikation und Citizen Science. Wichtig ist, zu verstehen, dass es ein sogenanntes Top-Down-Programm ist. Das heißt, dass die Ausschreibungsthemen ganz konkret vorgegeben sind und eine Projektidee genau zu einem der Themen passen muss.
Welche Projekte kann man zu den Themen Wissenschaftskommunikation und Citizen Science konkret einreichen?
Das Thema Wissenschaftskommunikation wird in diesem Rahmen zum zweiten Mal ausgeschrieben mit dem Titel „Taking stock and re-examining the role of science communication“. Hier sollen drei Projekte mit jeweils bis zu 1,2 Millionen Euro gefördert werden.
Für Citizen Science sind wiederum drei Themen vorgesehen. Jeweils ein Forschungsprojekt soll zu „Consolidating and expanding the knowledge base on citizen science“ und „Ethics of innovation: the challenge of new interaction modes“ gefördert werden. Für das Thema „Exploring and supporting citizen science“ sind sogar bis zu fünf Projekte vorgesehen. Hier ist das Fördervolumen zwei Millionen Euro pro Projekt.
Mit welchen Forschungsfragen könnte man sich konkret um die Förderung bewerben, zum Beispiel in der Wissenschaftskommunikation?
Im Fokus dieses Themas sollen Fragen stehen wie: Wie werden Forschungsinhalte kommuniziert? Wie werden sie aufgenommen? Welche Möglichkeiten bestehen, Wissenschaftskommunikation zu bewerten und zu verbessern? Oder wie kann man Anreizsysteme für mehr Wissenschaftskommunikation schaffen? Generell soll also ein Beitrag dazu geleistet werden, das Wissen zur Wissenschaftskommunikation zu vermehren. Und es geht auch darum, neue Wege aufzuzeigen, wie Medien, Forschende und Gesellschaft miteinander interagieren können. Dabei ist auch wichtig, dass das Projekt von einem multidisziplinären Team umgesetzt werden soll. Das heißt, es sollen Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, aber auch dem Journalismus und vielleicht auch jemand aus Industrie und Gesellschaft dabei sein.
Welche Kriterien müssen Projekte noch erfüllen?
Grundsätzlich soll es ein in sich geschlossenes Forschungsprojekt sein. Darüber hinaus bestehen bei diesem Fördertyp aber noch weitere formale Voraussetzungen. Zum Beispiel soll es von einem Konsortium durchgeführt werden, in dem mindestens drei Einrichtungen aus drei europäischen Ländern vertreten sind. In den meisten bisher geförderten Projekten waren es sogar mehr – etwa acht oder neun. Außerdem gibt es drei Bewertungskriterien: Exzellenz, Impact und Umsetzung. Das heißt, schon das Antragsformular sieht vor, dass man bei der Antragstellung sehr genau erklären muss, warum das Projekt herausragend ist, welche Auswirkung es haben soll und wie die Ergebnisse später umgesetzt werden können. Bei der Bewerbung sollten sich die Antragstellenden generell sehr eng an die Abfrage im Formular halten.
Wie läuft denn das Förderverfahren insgesamt ab?
Im Moment läuft das dritte Arbeitsprogramm von 2018 bis 2020. Einmal im Jahr gibt es eine neue Ausschreibung. Die nächste Frist ist der 2. April 2019 und die Ausschreibung öffnet offiziell Mitte Dezember dieses Jahres. Wenn man also einen Antrag einreichen möchte, ist jetzt der beste Zeitraum, um sich mit den Themen zu beschäftigen. Die Anträge können dann einfach online eingereicht werden. Dafür gibt es ein Portal der Europäischen Union, das Funding & Tender Opportunities Portal. Da stehen alle Ausschreibungen von Horizont 2020 zur Verfügung und man muss sich registrieren, um in den geschlossenen Bereich zu bekommen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag muss also komplett bis zur Deadline im April eingereicht werden.
Wer entscheidet dann darüber, ob ein Antrag angenommen wird?
Das passiert in einem Peer-Review-Verfahren. Die Europäische Kommission koordiniert das mit jeweils mindestens drei Gutachterinnen und Gutachtern pro Ausschreibungsthema, die dann ihr Votum dafür abgeben, ob das Projekt gefördert werden soll. Wenn der Antrag erfolgreich wird, geht es dann in die Vertragsvorbereitung.
Noch einmal zurück zum Thema Citizen Science: Welche Projekte können hier eingereicht werden?
In einem Bereich geht es darum, den Wissensstand über Citizen Science zu vertiefen: Welche Anreizmechanismen für Bürgerinnen und Bürger gibt es? Was sind die Herausforderungen und Grenzen? Wie ist das Beteiligungsverhalten? Im zweiten Themenbereich soll untersucht werden, welche ethischen Fragen durch den vermehrten Einsatz von Citizen Science in der Forschung aufgeworfen werden. Wie sind Bürgerinnen und Bürger geschützt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle? Da soll eine Art Ethikrahmen mitentwickelt werden. Und auf dem dritten Thema liegt ein besonderer Schwerpunkt. Hier sollen fünf Projekte mit insgesamt zehn Millionen Euro gefördert werden. Dabei geht es darum zu zeigen, wie Citizen Science zu neuen wissenschaftlichen Kompetenzen führt und welche Auswirkungen Citizen Science auf die Gesellschaft hat.
Welche Projekte waren beim letzten Mal erfolgreich?
Das dürfen wir noch nicht verraten, weil die Verträge noch nicht abgeschlossen sind. Es sind vier Projekte im Bereich Citizen Science vorgesehen und davon wird eins von einer Einrichtung in Deutschland koordiniert. Welche Projekte gefördert werden, wird voraussichtlich im November veröffentlicht, damit sie im Januar starten können – also rund acht Monate nach der Antragstellung. Im Bereich Citizen Science gab es bei dem Thema „Exploring and supporting citizen science“ einen hohen Wettbewerb, die Erfolgsquote lag bei rund 15 Prozent. Für die zwei anderen Citizen Science Themen kann man das noch nicht sagen, weil sie komplett neu sind. Für das Thema Wissenschaftskommunikation wurden aber nur sechs Anträge eingereicht und dementsprechend 50 Prozent davon auch bewilligt. Die Chancen stehen hier also sehr gut.
Was wäre jetzt der erste Schritt, um einen Antrag auf Förderung im Rahmen von Horizont 2020 zu stellen?
Wir empfehlen, auf jeden Fall Beratungsstrukturen zu nutzen. Wenn es also an der eigenen Einrichtung ein EU-Referat gibt, sollte man sich dort bald mit seiner Forschungsidee melden. Unabhängig davon kann man sich immer an unsere Nationale Kontaktstelle wenden. Wir unterstützen hier zum Beispiel kostenfrei und vertraulich bei der Einordnung von Projektideen, lesen Skizzen oder Anträge kritisch und konstruktiv gegen und besprechen sie dann. Außerdem laden wir Interessierte am 18. Oktober zu einer Infoveranstaltung nach Bonn ein. Da informieren wir dann im Detail über das Antragsformat und beraten auch direkt bei konkreten Forschungsideen.